Aufgrund gesundheitlicher Probleme kann ein gelernter Schlosser nicht mehr in seinem Beruf arbeiten. Er beantragte Rehabilitationsgeld, erschien aber nicht zu Untersuchungen, zu denen ihn die Pensionsversicherungsanstalt geladen hatte. Ob er seinen Anspruch verliert, entschied der OGH. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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