Ein Unfall mit einem in Slowenien zwar zugelassenen, aber nicht haftpflichtversicherten Pkw in Kroatien besschäftigte die Gerichte: Der geschädigte österreichische Lenker klagte an seinem Wohnsitz direkt die slowenische Entschädigungsstelle. Die Sache ging zum OGH, der sie an den EuGH weiterreichte. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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