Ein bei der Wiener Rettung angestellter Notfallsanitäter kann seine Tätigkeit aus Gesundheitsgründen nicht mehr ausüben. Die Pensionsversicherungsanstalt sah darin keine Berufsunfähigkeit, er habe eine ungelernte Arbeitertätigkeit ausgeführt und sei deshalb auf den gesamten Arbeitsmarkt verweisbar. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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