Bei einem Unfall wurde ein Fahrzeug beschädigt, für das laut Kaskoversicherungsvertrag private Verwendung vereinbart war, das aber gelegentlich auch für Essenszustellungen verwendet wurde. Der Versicherer lehnte eine Leistung wegen vereinbarungswidriger Verwendung ab. Zu Recht? (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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