Bei einem Schulskikurs geschah ein Unfall: Die Lehrerin hatte ihren Schülern erlaubt, eine schwarze Piste zu befahren. So fahrlässig das auch gewesen sein mag, es war kein Vorsatz. Die geschädigte Schülerin versucht mit ihrer Mutter, dennoch eine Haftung für entstandene Schäden zu erreichen.
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