Ein Arzt, der in einer Gemeinschaftspraxis tätig ist, hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, die bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit eine Taxe auszahlen sollte. Als er einen Unfall erlitt, blieb die Praxis aber geöffnet. Der Versicherer wollte deshalb nur den tatsächlichen Unterbrechungsschaden zahlen. Zu Recht? (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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