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Thema des Tages vom 1.12.2022 << vorherige Ausgabe nächste Ausgabe >>
Nachdem ein Feuer das Inventar einer Wohnung zerstört hatte, erklärte die Wohnungsinhaberin, Beträge an ihren Haushaltsversicherer zurückzahlen zu wollen, für die sie nicht fristgerecht Rechnungen vorlegen werde können. Ob das für die Auszahlung des Neuwerts genügt, entschied der OGH. (Bild: Tingey Injury Law Firm) mehr ...
Nachricht
Der Leiter der neu geschaffenen Einheit bringt Erfahrung aus anderen Versicherungsunternehmen mit. mehr ...
Kurzmeldung
Die Anhebung kommt allen Verträgen zugute, bei denen die Rentenzahlung noch nicht begonnen hat. mehr ...
Originaltext
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Wir leben nun fast drei Jahre mit der Pandemie. Was bleibt? mehr ...
Leserbriefe
Rudolf Mittendorfer zum Artikel „Gruppenversicherungsnehmer und zugleich Vermittler?” mehr ...
Meistgelesene Nachrichten der letzten 5 Ausgaben
Ab dem 18. Lebensjahr sehen die Bedingungen für eine Zahnzusatzversicherung keine Kinderprämie mehr vor. Eine Versicherungsnehmerin wollte dies nicht akzeptieren und reichte Klage gegen den Versicherer ein. Der Fall landete beim Obersten Gerichtshof. (Bild: Tingey Injury Law Firm) mehr ...
Nach einem Unfall forderte der Haftpflichtversicherer vom Unfalllenker Regress im zulässigen Höchstausmaß. Zusätzlich wollte sich der Versicherer aber auch bei dessen Vater regressieren, dem das Fahrzeug gehörte und dem er eine Obliegenheitsverletzung vorwarf. Der Fall landete beim OGH. (Bild: Tingey Injury Law Firm) mehr ...
Das VersicherungsJournal sprach mit Merkur-CFO Andreas Gaugg über die Gründe für die Verschmelzung von Merkur und Merkur Leben, über die Positionierung des Konzerns, Synergien und künftige Herausforderungen. (Bild: Merkur) mehr ...
Als er in betrunkenem Zustand von einem Hochstand einen Ansitzsack holen wollte, unterschätzte ein Versicherungsnehmer die Gefahren und stürzte mehr als drei Meter in die Tiefe. Dem OGH stellte sich die Frage, ob der private Krankenversicherer Behandlungskosten und Tagegeld zahlen muss. (Bild: Tingey Injury Law Firm) mehr ...
Bei einer Veranstaltung auf einer Motorsport-Rennstrecke, die keinen Wettkampfcharakter hatte und bei der es auch keine Zeitnahme gab, ereignete sich ein Unfall. Der Unfalllenker steht auf dem Standpunkt, es habe sich um ein Fahrsicherheitstraining gehandelt, der Vollkaskoversicherer verweigert aber eine Zahlung. Zu Recht? (Bild: Tingey Injury Law Firm) mehr ...
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