30.11.2022 – Die Geschichte von Spreu und Weizen scheint sich nicht nur direkt durch die durchaus anspruchsvollen Regelungen der IDD zu beweisen, sondern auch und erst recht durch Rechtsprechungen bis zum EuGH.
Die Zeit, in der eine Hälfte der Österreicher die andere versichert (Zitat K. Wrumen in den 80er-Jahren) ist endgültig vorbei. Gespannt bin ich, wie sich dieses Urteil auf den Annexverkauf auswirkt.
Aber was das „normale“ Gruppenversicherungsgeschäft in Österreich anlangt, hat dieses Urteil keinerlei Relevanz, um auf diese Weise auch pauschal einzelne erhaltene Anfragen zu beantworten.
Wenn beispielsweise eine Berufs- oder Kammerorganisation oder ein Unternehmen einen Rahmenvertrag für seine Mitglieder oder Dienstnehmer abschließt, damit diese beispielsweise besonders günstige Haftpflicht- oder Krankenversicherungen bekommen können – und natürlich kein Entgelt dafür bekommt –, dann ist alles wie immer, und vollkommen korrekt.
Langsam trennt sich halt Spreu von Weizen.
Rudolf Mittendorfer
zum Artikel: „Gruppenversicherungsnehmer und zugleich Vermittler?”.
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