Mieter eines Hauses hatten nicht nur die genehmigte Fotovoltaikanlage errichtet, sondern auch einen unsachgemäß zusammengefügten Batteriespeicher. Als es dadurch zu einem Brand kam, verweigerte der Feuerversicherer der Vermieter wegen „Gefahrenerhöhung“ eine Leistung. Zu Recht? (Bild: Bikemen auf Pixelio)
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