20.2.2026 – Fondspolizzen seien aufgrund der steuerlichen Förderung eine effiziente Möglichkeit, für die Pension vorzusorgen. Jungen Menschen rät Standard-Life-Österreich-Vertriebschef Christian Nuschele, mit gezillmerten Produkten anzufangen, später würden dann ungezillmerte ihre Stärken ausspielen. Entscheidend sei jedenfalls eine lebenslange Begleitung durch Berater.

Unumstritten bildet die erste Säule, also das staatliche Pensionssystem, die Basis der heimischen Altersversorgung. Die Stärkung der zweiten Säule, der betrieblichen Altersvorsorge, zählt zu den Zielen der aktuellen Regierung und wird derzeit viel diskutiert.
Etwas in den Hintergrund rückt dabei die private Vorsorge, bei der Versicherungen eine entscheidende Rolle spielen. Das VersicherungsJournal sprach mit Christian Nuschele, Head of Distribution für Deutschland und Österreich bei Standard Life, über Chancen und Herausforderungen.
Fondspolizzen seien gerade in Österreich durch die steuerliche Förderung eine effiziente Möglichkeit, eine Pensionsvorsorge aufzubauen, betont Nuschele eingangs. Entscheidend sei dabei aber die Langfristigkeit: Nur wer investiert bleibt, könne von der Entwicklung der Märkte profitieren.
Zuerst müsse dieses Bewusstsein aber in die Köpfe der Berater: „Wenn der Berater nicht weiß, wofür er beim Kunden steht und was er für den Kunden erreichen will, kann er es ihm nicht erklären und ihn nicht überzeugen“, ist sich Nuschele sicher.
Wichtig wäre es, bereits früh mit der Vorsorge zu beginnen. Doch: „Man muss sich von dem Gedanken lösen, dass junge Menschen zu Berufsbeginn sich mit dem Gedanken anfreunden können, über ihre Pension nachzudenken“, bleibt Nuschele realistisch.
Was man aber in der Jugend nicht spart, sei später nicht mehr aufzuholen. Zu empfehlen seien für junge Versicherte herkömmliche, gezillmerte Produkte, bei denen man bei sehr langer Vertragsdauer von Zinseszins- und Steuervorteilen profitieren könne.
Wenn dann das berufliche Settlement beginnt, kommen ungezillmerte Varianten ins Spiel, so Nuschele. Mit 40 oder 45 Jahren sei es meistens klar, wie viel zusätzlich zur Seite gelegt werden kann. Es habe aber wenig Sinn, in diesem Alter gezillmerte Produkte zu wählen.
Wichtig sei es, in der Beratung auf die demografische Entwicklung einzugehen. Nuschele rät dabei von „Untergangsszenarien“ ab, es müsse aber klar sein, dass das bestehende System zwar dem Grunde nach, nicht aber der Höhe nach dauerhaft so wie bisher aufrechterhalten werden kann.
Die Frage, was man später einmal brauchen wird, sollte man dabei aber nicht zu wissenschaftlich analysieren, sondern grundsätzlich betrachten, rät Nuschele. Es gehe um eine grobe Zukunftsplanung, das Leben spiele oft anders als der Plan.
Entscheidend sei, dass Berater ihre Kunden möglichst lange begleiten. Regelmäßig sollte überprüft werden, wie sich Produkte entwickelt haben, ob sie noch passen oder ob sich Unvorhergesehenes ereignet hat. Abhängig davon könne dann nachjustiert werden, um das Optimum für den Ruhestand herauszuholen.
Auch hier würden ungezillmerte Produkte ihre Stärke ausspielen: Es sei nicht schlimm, wenn man mit Zahlungen einmal aussetzen muss und es gebe auch die Möglichkeit aufzustocken. Und wenn man die Zahlungen reduzieren muss, seien Beratervergütungen und Kosten nicht schon vorher kassiert worden.
Für Sparen gebe es in jedem Alter gute Argumente, sagt Nuschele. Ungezillmerte Produkte würden sich auch für über 50-Jährige eignen. Denn das, was Österreicher durchschnittlich gespart haben, reiche nur für maximal 15 Jahre – oft zu wenig bei der aktuellen Lebenserwartung.
Gerade bei dieser Altersgruppe müsse man aber analysieren, wie viel vorhanden ist. Wenn der Ruhestand bald Realität wird, gehe es um die Fragen: Was bekomme ich aus der ersten und zweiten Säule? Was habe ich sonst erwirtschaftet? Was will ich damit machen?
Berater sollten sich ein „sehr genaues Bild über die Situation“ machen, auch über Mittel, die der Kunde bisher nicht genannt hat. Wichtig sei deshalb der Aufbau von Vertrauen und Ehrlichkeit: „Ein Kunde spricht nicht über alles mit einem Berater, den er erst zwei Jahre kennt.“
Zu wenig realisiert werde auch der Steuervorteil bei Einmalerlägen, für die nach einer Behaltedauer von 15 Jahren (bzw. zehn Jahren ab dem 50. Lebensjahr) nur vier Prozent Versicherungssteuer anfallen, im Gegensatz zu den hohen Steuern auf Erträge bei Bankkonten und Depotanlagen.
Während bei ungezillmerten Lebensversicherungen Abschluss- und Vertriebskosten über die gesamte Laufzeit verteilt werden, fallen diese Kosten bei gezillmerten Verträgen in den ersten Jahren an.
Der Begriff ist nach dem deutschen Mathematiker August Zillmer (1831 bis 1893) benannt.
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