16.3.2012 – Die Hinterlegung des Kfz-Kennzeichens kann auch steuerlich Vorteile haben.
Im gestrigen Artikel „Motorräder: Prämien-Ranking mit deutlichen Unterschieden“ war zu lesen: „Die Hinterlegung spart jedoch nur Prämie: Die motorbezogene Versicherungssteuer läuft ungemindert weiter, da das Fahrzeug offiziell angemeldet bleibt.“
Ein im Artikel fehlendes, aber wichtiges Detail möchten wir hiermit nachreichen: Wer sein Kennzeichen hinterlegt, kann davon auch steuerlich profitieren. Allerdings müssen dafür gesetzliche Mindestfristen erfüllt sein.
Wir danken den Lesern, die uns darauf aufmerksam gemacht haben!
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