12.5.2026 – Die neue Erweiterung der Vertrauensschaden-Versicherung richtet sich an Pensions- und Reitbetriebe. Diebstahl, Betrug, Sabotage, Manipulation, Doping und vorsätzliche Schädigung von Pferden können mit einer Versicherungsleistung von bis zu 100.000 Euro geschützt werden.

R+V Österreich erweitert die Vertrauensschaden-Versicherung um eine besondere Vereinbarung für Pensions- und Reitbetriebe.
Zur Zielgruppe gehören unter anderem Pferdebetriebe, Gestüte, Reiterhöfe, Reithallen, Reitschulen, Reitställe, Pferdeverleihe sowie Reit- und Fahrvereine.
Die neue Vereinbarung erweitert den Versicherungsschutz laut R+V bei vorsätzlich unerlaubten Handlungen am Vermögen des Betriebs sowie an eigenen oder eingestellten Pferden. Dazu zählen insbesondere Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Sabotage, Manipulation, Vergiftung oder Doping.
Ein Schadenfall entstehe nicht nur auf der Reitanlage selbst. Ein solcher könne sich auch digital, ereignen, betont der Versicherer und nennt als Beispiel gefälschte Pferdeinserate, manipulierte Fotos, falsche Identitäten oder betrügerische Verkaufsangebote auf Online-Plattformen.
Auch ein „typisches Szenario“ wird beschrieben: „Ein Betrieb findet online ein vielversprechendes Pferd, überweist eine Anzahlung oder angebliche Transportkosten, doch das Pferd existiert nicht oder wird nie geliefert.“
Auch arglistige Täuschung beim Pferdekauf – beispielsweis hinsichtlich des Alters, des Gesundheitszustandes, der Ausbildung oder des Charakters des Tiers – könne Schäden verursachen.
Daneben seien „klassische“ Vertrauensschaden-Risiken weiter relevant. „Dazu zählen etwa Täuschungshandlungen durch Fake President oder Fake Identity, auch unter Einsatz künstlicher Intelligenz, sowie die Umleitung von Zahlungsströmen.“
Der Schutz des neuen Produkts beziehe sich nicht nur auf klassische Vertrauenspersonen, sondern auch auf Personen im Umfeld der Reitanlage, hebt die R+V hervor.
Das seien etwa Einsteller mit schriftlichem Pferdeeinstellungsvertrag, Personen mit Reitbeteiligung, Reitschüler, externe Reitlehrer, Tierärzte sowie weitere Personen, die mit Wissen und Wollen des Betriebs auf der Anlage tätig sind.
Auch Schäden durch Dritte können, abhängig von der konkreten Schadenkonstellation und den vereinbarten Bedingungen, erfasst sein, ergänzt der Versicherer. Dazu zählen etwa der Diebstahl von Pferden oder vorsätzlich herbeigeführte Gesundheitsschädigungen.
Je nach Vertrag, gewählter Versicherungssumme und Leistungsvoraussetzungen, beläuft sich die Versicherungsleistung nach Angaben der R+V bis zu einer maximalen Versicherungssumme beziehungsweise Entschädigungsgrenze von 100.000 Euro inklusive Schadennebenkosten.
„Dazu können insbesondere Schadenermittlungskosten zählen, etwa Tierarztkosten, Sachverständigenkosten oder gegebenenfalls Obduktionskosten.“
Bei bestimmten Schäden durch Dritte betrage die Versicherungssumme 50 Prozent der gewählten Versicherungssumme, maximal jedoch 50.000 Euro.
Leistungen aus einer etwaig vorhandenen OP-Kosten-Versicherung oder Tier-Lebensversicherung werden im Schadenfall angerechnet.
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