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Pflegegeld: Wie oft es zu Rückstufungen kommt

19.2.2026 – Laut den Grünen nehmen Berichte zu, wonach Pflegegeldeinstufungen hinter dem tatsächlichen Bedarf zurückblieben. Auch häuften sich als „nicht nachvollziehbar“ erlebte Rückstufungen. Nach Angaben des zuständigen Ministeriums gab es letztes Jahr 6.400 Rückstufungen, um 12,7 Prozent mehr als 2024.

501.237 Menschen in Österreich bezog im Jahresschnitt 2025 Pflegegeld (+2,3 Prozent gegenüber 2024), die Hälfte davon in den Stufen 1 und 2 (VJ 10.2.2025).

Die Grünen haben sich mit einer parlamentarischen Anfrage zum Thema Pflegegeldeinstufung an Korinna Schumann, Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, gewandt.

„Zunehmend erreichen uns Berichte von pflegenden Angehörigen sowie von mobilen Pflegediensten, dass viele Menschen nicht in jener Pflegegeldstufe eingestuft werden, die ihrem tatsächlichen Gesundheits- und Unterstützungsbedarf entspricht“, heißt es in der Begründung der Anfrage.

Immer öfter klaffe zwischen dem, was Pflegebedürftige im Alltag benötigen, und dem, was ihnen im Rahmen der Pflegegeldbegutachtung offiziell zugesprochen wird, eine Lücke. Die Einstufung erfolge „nicht selten niedriger, als es die Lebensrealität der Betroffenen zeigt“.

Als „nicht nachvollziehbar“ erlebte Rückstufungen

Zusätzlich, so heißt es weiter, häuften sich Rückstufungen, „die von jenen, die tagtäglich mit den Menschen arbeiten und sie begleiten, als nicht nachvollziehbar und fachlich kaum begründbar erlebt werden“.

Eine zu niedrige Pflegegeldstufe führe dazu, dass dringend benötigte finanzielle Unterstützung fehlt. „Viele pflegebedürftige Menschen, aber auch deren Angehörige geraten dadurch in eine ausweglose Situation und oft sehr hohe finanzielle Kosten.“

„Besonders belastend“ werde die Lage, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert und eine Erhöhung der Pflegegeldstufe nötig wäre, Begutachtungstermine aber erst nach Wochen oder Monaten stattfinden.

Rückstufungen (Grafik: Lampert)

Verfahren dauern im Schnitt eineinhalb bis zwei Monate

In der kürzlich veröffentlichten Anfragebeantwortung schlüsselt das Ministerium zunächst für die Jahre 2019 bis 2025 nach Bundesländern die durchschnittlichen Verfahrensdauern auf.

Im Jahr 2025 betrug diese demnach bei Neuanträgen 58 Tage, bei Erhöhungsanträgen waren es 45 Tage.

Durchschnittliche Verfahrensdauern 2025

Land

Erhöhung

Neuzuer-kennung

Durchschnitt-
liche Verfah-rensdauer

Burgenland

37

45

41

Steiermark

37

45

41

Kärnten

37

47

42

Niederösterreich

38

53

45

Tirol

45

49

47

Salzburg

46

55

50

Vorarlberg

47

58

52

Oberösterreich

49

61

55

Wien

65

80

73

Ausland

156

179

173

Gesamt

45

58

52

6.400 Rückstufungen 2025

Gefragt wurde auch, wie oft nach einer Begutachtung eine Rückstufung der Pflegegeldstufe erfolgte. Im Jahr 2025 waren dies 6.400, nach 5.681 ein Jahr zuvor – ein Plus in Höhe von 12,7 Prozent.

In 71 Prozent der Fälle ging es um die beiden untersten Pflegegeldstufen (Stufe 1: 2.958; Stufe 2: 1.597).

GRAFIK

Gründe für Rückstufungen

Schließlich wollten die Fragesteller noch wissen, warum es zu Pflegegeldrückstufungen kommt und was die häufigsten Gründe dafür sind.

Hier bleibt die Beantwortung allerdings sehr allgemein. Das Ministerium verweist auf § 9 des Bundespflegegeldgesetzes. Die Neubemessung erfolge „immer dann, wenn es zu einer wesentlichen Änderung des körperlichen bzw. geistigen Zustandes und daraus resultierend zu einer wesentlichen Änderung des Pflegebedarfs kommt“.

Die wesentliche Änderung werde „ganz individuell im Rahmen der Begutachtung festgestellt“. Eine Minderung des Pflegegeldes erfolge „nur dann, wenn eine wesentliche Besserung des körperlichen bzw. geistigen Zustandes im Rahmen der Begutachtung festgestellt werden kann“.

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