2.4.2025 – Der Fahrzeugbesitzer wandte sich an den ORF. Sein nicht einmal ein Jahr alter, teurer Pkw wurde als Totalschaden eingestuft, er erhielt 15.000 Euro weniger als den Neupreis. Sein Anwalt bestreitet, dass es sich um einen Totalschaden gehandelt hat. Der ORF-Bürgeranwalt nahm sich des Falles an.
Im Juli 2024 ereignete sich auf der Ennstal-Bundesstraße ein Verkehrsunfall, bei dem G. verletzt und sein Fahrzeug schwer beschädigt wurde. Die Alleinschuld trägt der gegnerische Fahrzeuglenker, der einen Pkw mit schwedischem Kennzeichen gefahren war.
Das Fahrzeug von G. war zum Unfallzeitpunkt weniger als ein Jahr alt. Der Wagen wurde nach dem Unfall nach Wien in eine Werkstatt überstellt. Die Uniqa Österreich Versicherungen AG übernahm in Österreich die Schadensabwicklung für den schwedischen Unfalllenker.
Ursprünglich sei ein Schaden von rund 55.000 Euro festgestellt worden, so G. in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“. Er erklärt, zusätzlich würde ihm für ein Fahrzeug und für einen Schaden dieser Art und Größe eine Wertminderung zwischen 8.000 und 10.000 Euro zustehen.
Eine zweite Begutachtung durch einen Sachverständigen habe dann aber einen Schaden von 60.000 Euro ergeben, was einem Totalschaden entspreche. Uniqa habe daraufhin die Kosten für die Reparatur nicht übernehmen wollen.
Der Versicherer habe ihm in einem Brief mitgeteilt, dass das Wrack über eine Plattform verkauft werden kann. Er sei nicht informiert worden, dass es „noch eine andere Möglichkeit gibt“ und „schlussendlich“ vor die vollendete Tatsache gestellt worden.
Er habe dann von einem deutschen Unternehmen rund 21.000 Euro erhalten, von der Versicherung den Rest auf die 60.000 Euro. G. hat mittlerweile ein gleiches Fahrzeug erworben und, so der ORF, „aus seiner eigenen Tasche bezahlt“; der Kaufpreis betrug rund 75.000 Euro..
Im Studio des „Bürgeranwalts“ war G. mit seinem Anwalt anwesend. Von der Uniqa liege eine schriftliche Stellungnahme vor, so Präsentator Peter Resetarits. Es habe sich niemand gefunden, der Zeit gehabt hätte, ins Studio zu kommen, heißt es seitens des ORF.
In ihrem Schreiben erkläre die Uniqa, dass beschädigte Fahrzeuge von Sachverständigen im unzerlegten Zustand besichtigt werden. Bei einer Reparaturhöhe von 60.000 Euro sei aber eine Reparaturerweiterung durch versteckte Schäden, die erst bei einer Demontage ersichtlich werden, sehr häufig.
Es sei dabei „durchaus mit einem großen erweiterten Kostenzuschlag zu rechnen“, zitiert der ORF aus dem Schreiben. Würden die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert erreichen oder gar übersteigen, sei eine Reparatur keinesfalls sinnvoll, so die Uniqa.
Für Anwalt Erich Sedelmayer, Rechtsbeistand von G., ist es „durchaus nachvollziehbar“, dass versteckte Schäden entdeckt werden. In diesem Fall allerdings „macht es keinen Einfluss, ob hier ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt oder nicht, wie es die Versicherung behauptet“, so der Anwalt.
Für die Berechnung des Wiederbeschaffungswertes eines Fahrzeugs werde in Österreich der „Autopreisspiegel“ verwendet; Basis seien im Internet von Händlern und Privaten angebotene Fahrzeuge. Ein Algorithmus berechne dann einen „fiktiven Wiederbeschaffungswert“.
Dieser sei für ein Auto, das noch nicht einmal ein Jahr alt ist, „immer als besonders problematisch zu sehen“, so Sedelmayer. Denn bereits unmittelbar nach der Zulassung eines Neuwagens erleide dieser einen großen Wertverlust.
Der Wert des Fahrzeugs sei aber höher, für die gefahrenen Kilometer im ersten Jahr wären nur 10.000 Euro in Abzug zu bringen gewesen. Der Wiederbeschaffungspreis ergebe aber eine Differenz von mehr als 20.000 Euro zum Neupreis.
Der höheren Forderung des Anspruchstellers könne deshalb nicht nachgekommen werden, da bei Kfz-Schäden immer der Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadens und nicht der Neuwert des Fahrzeugs herangezogen wird, zitiert der ORF weiter aus dem Schreiben der Uniqa.
Allerdings sei die Information der Versicherung, dass es sich hier auch bei dem höheren festgestellten Wert um einen sogenannten wirtschaftlichen Totalschaden handelt, falsch, sagt Sedelmayer.
Laut Judikatur in Österreich liege ein wirtschaftlicher Totalschaden nur dann vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um mehr als zehn, in manchen Fällen auch zwölf, Prozent übersteigen.
Sedelmayer: „Wäre die Sache für den Herrn G. fair abgewickelt worden, hätte die Versicherung statt dem Delta zwischen Wrackwert und Wiederbeschaffungswert von rund 40.000 Euro einen Betrag von über 70.000 zahlen müssen.“
„Es wäre auf jeden Fall gescheit“, in einem Fall wie diesem einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, so Sedelmayer. Die Situation in Österreich erinnere ihn „an ein Fußballspiel zwischen zwei Mannschaften, wobei immer die andere Mannschaft den Schiedsrichter stellt“.
Sein Rat als Anwalt sei es grundsätzlich, die Information einer Versicherung zu hinterfragen und dazu Fachmeinungen einzuholen, sei es eine Recherche im Internet, das Heranziehen eines anderen Sachverständigen oder eine anwaltliche Beratung.
Eine Annäherung zwischen G. und der Versicherung wurde im Studio nicht erzielt. Gegenüber dem ORF erklärte G: „Wir werden notfalls die Versicherung verklagen, wenn da keine einvernehmliche Lösung kommt.“
Die Sendung steht bis 25. September auf ORF-ON zum Abruf bereit und ist unter diesem Link erreichbar.
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