20.12.2012 – Eine Kfz-Zulassung muss grundsätzlich am Hauptwohnsitz erfolgen. Außerhalb des Hauptwohnsitzes ist sie nur in bestimmten Konstellationen möglich.
In der gestrigen Ausgabe war im Artikel „Analyse zeigt beträchtliche Unterschiede bei Kfz-Prämien“ im Rahmen einer chegg.net-Analyse zu lesen, dass aufgrund regionaler Prämienunterschiede mit einer Kfz-Anmeldung an einem Nebenwohnsitz unter Umständen Geld gespart werden könne.
Grundsätzlich gilt: Eine Kfz-Zulassung muss im Allgemeinen am Hauptwohnsitz erfolgen. Eine Anmeldung außerhalb des Hauptwohnsitzes ist zwar möglich, aber nur unter bestimmten Bedingungen.
So kann etwa die Zulassung im Rahmen eines Unternehmensstandortes möglich sein, der nicht mit dem Hauptwohnsitz identisch ist, oder (zeitlich befristet) wenn ein Ausländer mit ausländischem Hauptwohnsitz eine Zulassung auf einen österreichischen Nebenwohnsitz begehrt.
Im Zweifelsfall gibt die Zulassungsstelle Auskunft.
Emanuel Lampert
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