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Wann Leserbriefe (nicht) veröffentlicht werden

24.8.2015 – Leserbriefe gehören zu den beliebtesten Elementen des VersicherungsJournals, sie stellen eine wichtige Bereicherung der Beiträge dar. Allerdings können aus verschiedenen Gründen nicht alle Leserbriefe veröffentlicht werden.

Leserbriefe sind ein wichtiger Bestandteil des VersicherungsJournals Sie bereichern die Diskussion, geben wertvolle Einblicke und helfen anderen Lesern und der Redaktion dabei, Dinge aus einer bisher vielleicht nicht angedachten Perspektive zu sehen.

Wie wir auswählen

In manchen Fällen können wir Zuschriften allerdings nicht veröffentlichen. Wir halten uns dabei im Wesentlichen an folgende Punkte:

  • Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht. Wer dem VersicherungsJournal eine Mitteilung zukommen lassen will, aber anonym bleiben möchte, kann sich mit den echten Kontaktdaten direkt an die Redaktion wenden. Wir garantieren Diskretion.
  • Gleichfalls nicht veröffentlicht werden Leserbriefe, die lediglich (getarnte) PR und Werbebotschaften beinhalten. Wer werben möchte, kann dies zu den günstigen Konditionen des VersicherungsJournals tun, über die unser Vertrieb gerne Auskunft gibt.
  • Leserbriefe, in denen bereits früher Gesagtes bloß wiederholt wird, werden von den meisten Lesern nicht goutiert.
  • Leserbriefe mit Beleidigungen, Unterstellungen, Pauschalverurteilungen und offensichtlich unwahren Behauptungen sind ebenso wenig für eine Veröffentlichung geeigent wie bloße Unmutsäußerungen und ähnliches. Sie dienen der sachlichen Auseinandersetzung nicht, sie verhindern sie vielmehr. Darüber hinaus können sie rechtliche Konsequenzen haben.
  • Insbesondere sind Leserbriefe auch nicht das richtige Mittel, um andere eines vermuteten (insbesondere vorsätzlichen) rechtswidrigen Verhaltens zu beschuldigen. Hierfür sind Behörden und Justiz die richtige Adresse.
  • Auch Briefe, die direkt den Schreiber eines Leserbriefes ansprechen, werden grundsätzlich nicht veröffentlicht. Bei allen Leserbriefen sind Mailadressen angegeben, mit deren Hilfe man direkt mit dem Autor Kontakt aufnehmen kann.
  • Stark fehlerhafte Rechtschreibung oder Grammatik führen in der Regel dazu, dass eine Zuschrift nicht veröffentlicht wird. Schlechter Satzbau und schlechte Rechtschreibung können den Sinn des Gesagten verfälschen oder unverständlich machen. Auch Leserbriefe in Kleinbuchstaben werden nicht berücksichtigt; die Bearbeitung wäre zu umständlich und zeitraubend.

Sehr lange Leserbriefe müssen wir kürzen, wenn einzelne Aspekte daraus so wichtig erscheinen, dass sie im vollständigen Text nicht ausreichend zur Geltung kämen.

Danke für die rege Beteiligung

Wir sind dankbar für die rege Beteiligung und die vielfältigen Rückmeldungen, die wir regelmäßig erhalten. Wir freuen uns über Leserbriefe,

  • in denen sich neue Aspekte, Meinungen und Ideen finden,
  • die eine Diskussion in Gang setzen oder „weiterbringen“,
  • die für andere Leser von praktischem Nutzen sein können,
  • die über die „Stimmung“ in der Branche Aufschluss geben und
  • die sachlich fundiert und konstruktiv verfasst sind – was leidenschaftliches Argumentieren mit Herzblut nicht ausschließt.

In diesem Sinne laden wir Sie gerne ein, uns weiter mit Ihren Schreiben zu begleiten!

 
Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

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