6.10.2015 – Inhalte aus dem VersicherungsJournal können gerne in Publikationen und Pressespiegeln verwendet werden, sofern hierfür die Nutzungsrechte erworben worden sind. Wir ersuchen daher, die entsprechenden Regeln zu beachten.
Nicht oft, aber leider zu oft müssen wir feststellen, dass Artikel des VersicherungsJournals auf anderen Webseiten publiziert werden, ohne dass dafür Nutzungsrechte erworben worden sind. Wir haben auch schon gesehen, dass praktisch die gesamte VJ-Ressortstruktur „nachgebaut“ wurde.
Doch auch wenn Kopieren laut chinesischem Sprichwort als höchste Form der Anerkennung gilt: Wer Inhalte ohne die erforderlichen Rechte nutzt, verletzt Eigentums- und Urheberrechte und fügt dem Verlag und den Autoren, die das VersicherungsJournal mit viel Aufwand, Einsatz und Herzblut betreiben, auch finanziellen Schaden zu.
Darüber hinaus ist ein solches Verhalten zum Nachteil der Leserschaft insgesamt: Das VersicherungsJournal stellt einen bedeutenden Teil seines Angebots zum kostenlosen Lesen zur Verfügung. Das geht aber natürlich nur, wenn die kostenpflichtigen Angebote nicht umgangen werden.
Aus diesen Gründen und aus Gründen der Fairness gegenüber all jenen, die Nutzungsrechte und Produkte des VersicherungsJournals redlich erworben haben, müssen Raubkopierer mit Abmahnungen mit Schadenersatz-Forderungen durch den Verlag rechnen.
Die gute Nachricht: Die Artikel des VersicherungsJournals können einfach und preiswert ganz legal genutzt werden.
Wer sie nur für den persönlichen Gebrauch verwendet, muss sich den Kopf ohnehin nicht zerbrechen. Beiträge auf der eigenen Festplatte zu archivieren oder auszudrucken und auf Papier aufzubewahren, ist selbstverständlich ohne weiteres möglich.
Ebenfalls keine Nutzungsrechte erwerben müssen Sie, wenn Sie unsere RSS-Feeds nutzen. Sie zeigen die Überschriften und Anreißertexte an und leiten dann zum VersicherungsJournal weiter. Ihre Nutzung ist kostenlos möglich. Näheres dazu erfahren Sie auf dieser Seite. (Selbstverständlich können Sie auch in eigenen Worten auf unsere Artikel aufmerksam machen und Links zu uns setzen.)
Wenn Sie jedoch Beiträge aus dem VersicherungsJournal auf Ihrer Website publizieren möchten, insbesondere im Rahmen eines Pressespiegels, so wenden Sie sich bitte an den Verlag, um die Nutzungsrechte zu erwerben. Alles Weitere dazu erfahren Sie auf dieser Seite.
Worauf wir an dieser Stelle aufmerksam machen möchten: Unsere Artikel richten sich an Fachleute aus der Versicherungsbranche. Die Nutzung auf Ihrer Website macht daher nur dann Sinn, wenn auch Sie Fachpublikum ansprechen wollen.
Wenn Sie sich aber an Konsumenten wenden möchten, hat das VersicherungsJournal eine passende Alternative: Der „Kundeninformationsdienst“ beliefert Sie beziehungsweise Ihre Kunden regelmäßig mit aktuellen, kundengerecht aufbereiteten Beiträgen rund ums Versichern.
Nähere Informationen zum Kundeninformationsdienst erhalten Sie auf dieser Seite.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob die von Ihnen beabsichtigte Nutzung kostenpflichtig ist oder nicht, berät Sie der Vertrieb des VersicherungsJournals gerne.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
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