6.7.2015 – Abonnements, elektronische Bücher, Kundeninformationen und Werbeflächen können beim VersicherungsJournal-Verlag ab sofort auch ohne Angabe einer Umsatzsteuer-ID bestellt werden.
Seit Jänner 2015 gelten in der Europäischen Union neue Umsatzsteuer-Regeln für grenzüberschreitend erbrachte elektronische Dienstleistungen. Davon sind auch die Kunden des VersicherungsJournals in Österreich betroffen, da der Verlag seinen Sitz in Deutschland hat.
Zu den elektronisch erbrachten Dienstleistungen im Sinne des Gesetzes gehören das Premium-Abonnement, der Kundeninformationsdienst, E-Books sowie die Werbung auf der Internetseite und im Newsletter. Hierfür gilt die Leistung als am Sitz des Kunden erbracht.
Dementsprechend ist auch die Umsatzsteuer in dem Land des Käufers zu entrichten. Unternehmen geben dazu bei der Bestellung ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) an. Sie erhalten dann eine Rechnung ohne Umsatzsteuer, aber müssen diese selbst an ihr eigenes Finanzamt abführen (Reverse Charge System).
Neu ist, dass für die elektronischen Dienstleistungen nun generell die Umsatzsteuer im Land des Käufers anfällt, auch wenn keine UID vorliegt. Für Käufe von Waren, zum Beispiel gedruckte Bücher, gilt das übrigens nicht.
Das bedeutet, dass der Verlag bei Kunden ohne UID je nach deren Sitzland die Rechnungen mit unterschiedlichen Mehrwertsteuer-Sätzen ausfertigen und dafür entsprechend das Rechnungswesen umbauen muss.
Um diesen Aufwand zu sparen, hat das VersicherungsJournal in den letzten Monaten nur Bestellungen mit UID angenommen. Das hielten wir für vertretbar, weil unsere Zielgruppe keine Privatpersonen sind. Es hat sich allerdings herausgestellt, dass manche Unternehmer aus praktischen Gründen keine UID beantragen wollen.
Deshalb bieten wir ab sofort an, auch ohne Angabe einer UID die elektronischen Dienstleistungen zu bestellen. In diesen Fällen fertigen wir die Rechnungen mit der im Empfängerland gültigen Mehrwertsteuer aus, also in Österreich 20 Prozent.
Die Produktbeschreibungen und Bestellformulare werden noch an die Neuregelung angepasst.
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