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Paradebeispiel

20.10.2009 – Dieser Fall ist ein Paradebeispiel, worauf es in unserer Branche ankommt: Die zweifelhaften Gestalten gehören eliminiert, denn derartige Vorfälle gefährden alle Maßnahmen zur Qualitätssteigerung. Es ist auch ein gelungenes Beispiel der Kooperation von Fachgruppen der Versicherungsmakler und der Finanzdienstleister mit dem Konsumentenschutz, der Arbeiterkammer und dem Schutzverband. Wir haben viel Zeit und Energie aufwenden müssen, um zu diesem Urteil zu gelangen. Und in den Konkurs geflüchtete Herrschaften können natürlich keine Prozesskosten ersetzen. Daher bitte ich um Verständnis: Es ist einfach unmöglich jede Pülcherei bis zum Obersten zu verfolgen; das geht zeitlich nicht und auch nicht vom Kostenrisiko. Wichtig war in diesem Fall, dass es gelungen ist, die Versicherungsverbindungen zu kappen. Die Versicherungsunternehmen, welche von den Machenschaften damals nichts wussten, wurden aufgeklärt und haben die Courtagen gekündigt. Dafür sei ausdrücklich Respekt ausgesprochen. Nur so – gemeinsam – können wir die Sümpfe trocken legen. (mit persönlichem Risiko, denn Heribert Laaber wurde als Aufdecker noch mit einer Anzeige konfrontiert).

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Laienwerbung für „Fondsgebundene” untersagt”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

BFV.- Heinrich F. Mayr - „Gutes“ tun. mehr ...

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