19.10.2009 – Ein OGH - Urteil, bei dem endlich einmal Freude aufkommt! Offenbar wird nunmehr auch den Richtern bewusst, dass die Versicherungs- und Wertpapierberatung, vor allem in unabhängiger Form, ein hoch verantwortlicher Wissensberuf ist und keine Vermittlung, schon gar nicht ein „Freundschaftsdienst“ zur Aufbesserung des Haushaltsbudgets im Nebengewerbe. Oder gar ohne jegliche Rechtsgrundlage fürs Taschengeld nach der Arbeit.
Wissensberufe eigenen sich nicht als Nebenjob, Mitnahmeprodukt oder Nebengewerbe. Weil damit der Kunde abqualifiziert wird, bloß als Einkunftsquelle oder „Taschengeldspender“ zu dienen. Es ist hoch an der Zeit, dass das auch der Gesetzgeber endlich erkennt und die Ausübung der Wissensberufe für Finanzierung, Versicherung und Wertpapier ausschließlich im Hauptberuf zulässt.
Mag. Walter Michael Fink
zum Artikel: „Laienwerbung für „Fondsgebundene” untersagt”.
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