7.8.2009 – Leider passieren Kollegen Mittendorfer, wenn es um die so genannte „Unabhängigkeit“ des Maklers geht, immer wieder Themenverfehlungen. Aber um das Beispiel der Richterin aufzugreifen: Spielt sich diese als „Bundesgenossin“ des Angeklagten auf?
Genau hier sind wir ja am Kern der Problematik: Der Makler bezeichnet sich als „unabhängig“ und als „Bundesgenosse des Versicherungsnehmers“, wird jedoch gerade von der Institution (=Versicherungsunternehmen), gegenüber der er den Versicherungsnehmer vertreten soll, bezahlt. Das ist der Punkt: Auftragsverhältnis und wirtschaftliche Abhängigkeit (bzw. wirtschaftliches Interesse) des Maklers sind nicht deckungsgleich! Unter einem „unabhängigen Bundesgenossen“ verstehe ich etwas anderes!
Peter Salek
zum Leserbrief: „Peinliche Wiederholungen”.
Ing. Prantl Rudolf - Wo ist hier die Abhängigkeit? mehr ...
Rudolf Mittendorfer - Gesetze genau lesen! mehr ...
Franz hasenberger - Typischer Makler wie ein Agent. mehr ...
FGO Gerhard Pesendorfer - Makler sind sehr wohl unabhängig. mehr ...
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