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Themenverfehlung

7.8.2009 – Leider passieren Kollegen Mittendorfer, wenn es um die so genannte „Unabhängigkeit“ des Maklers geht, immer wieder Themenverfehlungen. Aber um das Beispiel der Richterin aufzugreifen: Spielt sich diese als „Bundesgenossin“ des Angeklagten auf?

Genau hier sind wir ja am Kern der Problematik: Der Makler bezeichnet sich als „unabhängig“ und als „Bundesgenosse des Versicherungsnehmers“, wird jedoch gerade von der Institution (=Versicherungsunternehmen), gegenüber der er den Versicherungsnehmer vertreten soll, bezahlt. Das ist der Punkt: Auftragsverhältnis und wirtschaftliche Abhängigkeit (bzw. wirtschaftliches Interesse) des Maklers sind nicht deckungsgleich! Unter einem „unabhängigen Bundesgenossen“ verstehe ich etwas anderes!

Peter Salek

peter.salek@tele2.at

zum Leserbrief: „Peinliche Wiederholungen”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

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Rudolf Mittendorfer - Gesetze genau lesen! mehr ...

Franz hasenberger - Typischer Makler wie ein Agent. mehr ...

FGO Gerhard Pesendorfer - Makler sind sehr wohl unabhängig. mehr ...

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