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Gesetze genau lesen!

8.8.2009 – Das Doppelrechtsverhältnis des Maklers als Zeichen fehlender Unabhängigkeit zu interpretieren, hat Obmann Salek - auf Kosten seiner Fachgruppe wohlgemerkt - bereits vor Gericht vergeblich versucht. Ich hätte ihm die Urteilsveröffentlichung besser doch nicht ersparen sollen - aber ein gedeihliches Miteinander schien mir damals sinnvoller.

"Lernen Sie Geschichte" - empfahl BK Kreisky einem Journalisten einmal. Bevor von Themenverfehlung fabuliert wird, sollte man die seit Jahrhunderten bestehende Stellung des Maklers als sachkundiger und fairer Mittler zwischen den Parteien kennen. (Siehe auch Reichskanzler Bismarck -"der ehrliche Makler" in der Diplomatie.) Das österreichische Maklergesetz hat 1996 eine überwiegende Interessenswahrung des VK festgeschrieben, und in den Materialien wird dazu erläuternd der Begriff "Bundesgenosse" verwendet.

Wer sehen will, kann sehen, steht in der Bibel, und wer lesen kann und verstehen will, der wird das auch nicht missverstehen. Ein Funktionär, der selektiv missverstehen will, der setzt dann auch einen Angeklagten mit einem Versicherungskunden gleich. Ist beispielsweise ein Immobilienmakler abhängig, wenn er nur von einer Seite Provision kriegt? Von wegen "wirtschaftlicher Abhängigkeit". Courtage ist in allen Polizzen enthalten, und nach Saleks Diktion würden Makler aus wirtschaftlichen Gründen nur die höchsten Prämien verkaufen. Die VUs beklagen mitunter genau das Gegenteil und forcieren deshalb gerade jetzt den eigenen AD.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Leserbrief: „Themenverfehlung”.

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