17.10.2025 – „Leider nicht sehr viele“ steuerliche Anreize gebe es derzeit in Österreich, um die private Vorsorge zu fördern, so der Steuerberater Sohbat Dhanju. Sinnvoll wäre es unter anderem, bestehende Begünstigungen attraktiver zu gestalten und die Versicherungssteuer im Rahmen der privaten Vorsorge außer Kraft zu setzen.
Mit den Möglichkeiten steuerlicher Anreize für die private Pensionsvorsorge befasste sich der Steuerberater Sohbat Singh Dhanju beim jüngsten „Marktdialog“ des Verbandes der österreichischen Finanz- und Versicherungsprofessionisten (Afpa).
Einleitend ging Dhanju auf die Grundlagen des Steuerrechts ein, wobei er hervorhob, dass in Österreich nur jene Einkommen der Einkommensteuer (ESt) unterliegen, die in eine der sieben abschließend aufgezählten Einkunftsarten – darunter Einkünfte aus Kapitalvermögen – fallen.
Im Zusammenhang mit Versicherungen sei dabei relevant, dass Lebensversicherungen, die nicht gegen laufende Zahlung abgeschlossen werden und eine kurze Laufzeit haben oder vor Ablauf der Mindestlaufzeit rückgekauft werden, mit dem persönlichen ESt-Tarif zu versteuern sind.
Relevant sei auch, dass für Kapitalversicherungen inklusive fondsgebundener Lebensversicherungen mit kurzer Laufzeit – bei aktuellen Verträgen 15 Jahre bzw. zehn Jahre bei über 50-jährigen Versicherten – die Versicherungssteuer elf Prozent des Versicherungsentgelts betrage (sonst vier Prozent).
Historisch betrachtet war bis zur endgültigen Abschaffung im Jahr 2020 bis zu einem Viertel der Aufwendungen für freiwillige Lebensversicherungen im Rahmen der „Topfsonderausgaben“ absetzbar, erinnert Dhanju.
Aktuell gebe es für die private Pensionsvorsorge „leider nicht sehr viele“ steuerliche Anreize: „Da hab ich lange schauen müssen.“ Dhanju nennt dazu die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge und die Zukunftssicherung für Arbeitnehmer, bei der Zuwendungen des Arbeitgebers bis zu 300 Euro im Jahr steuerfrei sind.
Das Spannende an der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge sei, dass weder in der Anspar- noch in der Auszahlungsphase KESt, Est oder Versicherungssteuer anfallen. Entscheide man sich allerdings für eine Einmalauszahlung, so müssten Prämien refundiert und Kapitalerträge nachversteuert werden.
Die Anzahl der Verträge sinkt aber seit langem, die Zahl der Neuverträge befindet sich auf einem sehr niedrigen Niveau. Dies sei vor allem auf die gesunkenen Anreize zurückzuführen: Die meisten Neuverträge gab es, als die Prämie bei neun Prozent lag, so Dhanju. Heute beträgt sie 4,25 Prozent.
Das „Riester“-Modell in Deutschland sei dem der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge ähnlich, und auch dort sei die Zahl der Verträge rückläufig; vor allem die hohen Garantiekosten würden die Ertragschancen einschränken. Aktuell gebe es aber „Überlegungen, wie man das attraktiver machen kann.
Für Selbständige und Freiberufler gebe es darüber hinaus die „Rürup-Rente“. Steuerlich absetzbar sind für Alleinstehende bis zu 29.344 Euro, bei Verheirateten das Doppelte. Diese sei eine komplett freiwillige Option und nicht mit der SVS-Pension (Höchstbeitrag: 16.705,50 Euro) in Österreich vergleichbar.
In der Schweiz wiederum sei die dritte Säule (private Vorsorge) in zwei Komponenten geteilt – eine an strenge Bedingungen gebundene Komponente mit Steuervorteilen sowie eine flexible, freie Vorsorge, die bis auf Freibeträge oder Steuervergünstigungen in einigen Kantonen keine Steuervorteile biete.
Bei der ersten Komponente seien für Arbeitnehmer mit Pensionskasse bis zu umgerechnet rund 7.600 Euro, für Selbständige ohne Pensionskasse bis zu rund 38.000 Euro zur Gänze abzugsfähig. Früchte während der Veranlagung seien steuerfrei und es gebe auch gewisse Begünstigungen bei der Auszahlung.
Für eine Anreizschaffung der privaten Vorsorge gebe es verschiedene steuerliche Überlegungen, so Dhanju. Bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge habe man es ja gesehen, dass bei höherer Prämie deutlich mehr Verträge abgeschlossen wurden als aktuell.
Eine Möglichkeit wäre es, im Rahmen der privaten Vorsorge die Versicherungssteuer für bestimmte Produkte bzw. Zielgruppen außer Kraft zu setzen.
Dazu könnten bestehende Begünstigungen attraktiviert werden: dazu würden in der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge höhere Zinssätze und Höchstgrenzen, eine flexible Anpassung der Produkte sowie eine Steuerfreiheit auch bei Einmalauszahlung zählen.
Auch könnte man versuchen, den Sondersteuersatz der KESt „endlich auch für Versicherungen umzusetzen“. Und schließlich wären eine Erhöhung der Freibeträge für die Zukunftssicherung sowie eine Steuerfreiheit nach Behaltedauer für diverse Vorsorgeveranlagungen denkbar.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.
Der VersicherungsJournal Newsletter informiert Sie von montags - freitags über alle wichtigen Themen der Branche.
Ihre Vorteile