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Verbände wollen Wettbewerbs-Check für EU-Kleinanlegerstrategie

29.11.2024 – Elf Verbände der Versicherungs- und Finanzwirtschaft sehen die „RIS“ nicht im Einklang mit den Wettbewerbszielen der neuen EU-Kommission. Die geplante Kleinanlegerstrategie müsse deshalb zumindest auf drei Punkte hin überprüft werden: Vereinfachung der Regulierung, Straffung des Vertriebsprozesses und Verringerung des Informationsvolumens.

In der EU steht die neue Kommission vor ihrem Amtsantritt. In ihren „Politischen Leitlinien“ gibt die alte und neue Präsidentin Ursula von der Leyen auf 43 Seiten die Stoßrichtung für die kommenden fünf Jahre vor – und gleich das erste Kapitel ist der „nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit in Europa“ gewidmet.

Der Versicherer-Dachverband Insurance Europe, der Verband der wechselseitigen Versicherer und Versicherungsvereine (Amice), der Vermittlerverband Bipar und acht weitere Organisationen der Finanz- und Versicherungsbranche begrüßen in einem am Donnerstag veröffentlichten Papier das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Regulierung zu vereinfachen.

Und sie bauen genau darauf Forderungen im Zusammenhang mit der – in den vergangenen Monaten vielfach kritisierten – EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy, RIS) auf.

Die RIS als Bremse

Denn angesichts der genannten Ziele und der Notwendigkeit, eine – wie auch von der Kommission angepeilt – „Spar- und Investitionsunion“ voranzubringen, sei es „essenziell, die RIS einem ‚Wettbewerbs-Check‘ zu unterziehen“, heißt es in dem Papier.

In ihrer derzeitigen Form werde die RIS nämlich ihr ursprüngliches Ziel, also eine größere Beteiligung von Kleinanlegern an den europäischen Kapitalmärkten, nicht erreichen; vielmehr würde die bereits dichte Regulierung des Vertriebs von Finanz- und Versicherungsanlageprodukten noch komplexer und bürokratischer.

Für den „Trilog“, in dem Parlament, Rat und Kommission die RIS finalisieren, geben die Verbände den politischen Entscheidungsträgern deshalb drei Forderungen mit auf den Weg, die sie als „Minimum“ betrachten.

Vereinfachung

Ausschnitt aus der gemeinsamen Stellungnahme (Quelle: Insurance Europe)
Ausschnitt aus der gemeinsamen Stellungnahme
(Quelle: Insurance Europe)

Erstens: „Überkomplexe und sich überschneidende Regelungen“ seien eine Bremse für das Engagement von Kleinanlegern und zugleich ein Kostentreiber.

Die RIS würde die Berichts- und Dokumentationspflichten nochmals signifikant zunehmen lassen. Zusätzliche Ermächtigungen für die nachgelagerte Rechtssetzung würden weitere Rechtsunsicherheit und Komplexität erzeugen.

Schlussfolgerung: Die RIS solle darauf abzielen, die Vorschriften zu straffen, und „neue, unverhältnismäßige Compliance-Anforderungen“ vermeiden.

Straffung des Vertriebsprozesses

Zweitens: Die Vertriebsprozesse für Kleinanleger sollten ebenfalls gestrafft werden. Eine einfache und leistbare „Investment Journey“ werde ausschlaggebend dafür sein, Kleinanleger zu gewinnen.

Die RIS, wie sie derzeit geplant ist, würde den Prozess aber aufwändiger machen. Die Beratungsdauer könne Kunden vom Investieren abhalten oder sie auf Plattformen und Produkte ausweichen lassen, die weniger reguliert sind.

Schlussfolgerung: Die RIS solle solche Hürden verringern und sicherstellen, dass europäische Anleger einfacheren Zugang zu europäisch regulierten Produkten haben.

Reduktion der Information

Drittens: Reduktion des Informationsvolumens. Transparenz sei wichtig, die RIS brächte aber überzogene Offenlegungspflichten, die Kleinanleger überfordern und Investments weniger attraktiv machen könnten.

Schlussfolgerung: Die RIS solle den Fokus auf „aussagekräftige und relevante“ Offenlegungen richten. Die „Hervorhebung der wichtigsten Produktvorteile“ – wie etwa Garantien, ESG- und andere qualitative Merkmale, die die Anlageentscheidung beeinflussen – „wird eine größere Teilnahme an den EU-Finanzmärkten fördern“.

Zum Herunterladen

Die gemeinsame Stellungnahme der elf Verbände kann als PDF-Dokument (246 KB) von der Website von Insurance Europe heruntergeladen werden.

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