Zweiter Fallschirm für die Kunden

19.4.2012 – Man erkennt an diesem Fall ziemlich klar, dass so manche Schadenabteilung mit Rechtsauffassungen, die einer Prüfung durch Obergerichte dann nicht standhalten würden, arbeiten.

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Da aber in der Regel der Versicherungsnehmer der wirtschaftlich schwächere Partner ist und dazu oft noch auf die Versicherungsleistung angewiesen ist, kommt es, wie sich später bei einer Prüfung bestimmter Fälle herausstellt, gar nicht selten zu für den Vn schlechten „Vergleichen“, der Versicherer hat „gewonnen“ – sprich fällige Leistung erspart.

Man kann gerade in der heutigen Zeit nur jedem Kunden raten, einen „zweiten Fallschirm“ – wie ja in der Luftfahrt üblich – anzuschaffen: die Rechtschutzversicherung, die auch Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen deckt. Hier muss halt der Partner sorgfältig gewählt werden.

Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Schlüssiger Verzicht auf Sachverständigen ermöglichte Klage”.

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