Zweischneidiges Schwert

15.3.2013 – Das Thema Veränderung der Unfallfolgen nach Abschluss des Verfahrens ist ein zweischneidiges Schwert. Natürlich kann es bedauerlicherweise zu einer Verschlechterung des unfallkausalen Leidens kommen, wobei die %-Berechnung sicher nicht immer das richtige Bemessungskriterium für die Entschädigung sein kann.

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Aber: Die Medizin macht glücklicherweise rasante Fortschritte und es ist durchaus möglich, dass noch vor Jahren für unheilbar angesehene Unfallfolgen doch teilweise reversibel sein können. Besonders bei 100%-Fällen der Querschnittslähmung hat es da schon erstaunliche Ergebnisse gegebebn. Und wie geht man in so einem Fall vor?

Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „OGH entschied Streit um Mehrleistung einer Unfallversicherung”.

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