Zweifelhafte Aussagen

24.2.2010 – Interessant sind die Aussagen der Arbeiterkammer schon. Mir ist nicht ganz klar, auf welcher gesetzlichen Basis eine Übertragung des Guthabens in der Pensionskasse erfolgen soll. Der VfGH hat erst kürzlich festgestellt, dass dies nicht möglich ist. Die Aussage „Die betriebliche Altersvorsorge erfüllt nicht die Erwartungen und ist mit schweren Mängeln behaftet." sollte eigentlich umgehend vom Versicherungsverband dementiert werden, da die Aussage sich nur auf die Pensionskassen bezieht, nicht auf Rückdeckungsversicherungen bzw. auf die Betriebliche Kollektivversicherung, die garantierte Sterbetafeln hat und auch einen garantierten Rechnungszins.

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Dr. Roger Emmett, gerichtlich beeideter Sachverständiger

emmett@emmett.at

zum Artikel: „Pensionskürzung trotz guter Erträge”.

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