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Zweifacher Interessenskonflikt

22.6.2009 – Riedelsperger hat hier vollkommen recht, das grenzt an groben Unfug und ist im Interesse einer klaren Kundenbeziehung abzustellen. Der Agent ist Angestellter meist eines Unternehmens, somit kommt er unweigerlich bei zunächst zwei Vorgängen in einen massiven Interessenskonflikt:

a) Beratung in Richtung best advice, also das beste Produkt (hier spielen neben Preis auch Schadenerfahrungen eine sehr wichtige Rolle

b.) Schadenerledigung: Was kann er denn gegen die vom Haus gestützten Schadenleute, deren mangelnde Fachkenntnis durch übersteigertes Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten kompensiert wird, ausrichten?

Ing. Gerald H. Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Verträge mit Agentenvollmacht nicht akzeptieren!”.

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