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Zweierlei Maß ist die Regel – nicht die Ausnahme

15.2.2023 – Dass Invalidität in der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Grad der Erwerbsminderung berechnet wird, während in der privaten Unfallversicherung eine Gliedertaxe herangezogen wird, braucht in einem Fachmagazin nicht ausgeführt zu werden. In Kundengesprächen hingegen kann darüber nicht ausführlich genug gesprochen werden.

Der abgehandelte OGH-Fall erinnert mich schmerzlich an meine persönlichen Erfahrungen in über 20 Jahren als Fachkundiger Laienrichter am ASG. Dort gibt es sehr wohl Regeln mit minimalen Ausnahmen.

  1. wenn es um Fragen von Kündigung oder Entlassung geht, dann gewinnt praktisch immer der Dienstnehmer gegen den Dienstgeber.
  2. Wenn es aber um Pflegegeld oder vorzeitige Alterspension wegen Berufsunfähigkeit geht, der „Gegner” also im übertragenen Sinne „der Staat” ist, dann läuft es so wie in dem pubilizerten Fall.

Das Gericht – meist leitet der Richter die Verhandlung so, dass der Antragsteller seinen Antrag zurückzieht und es zu gar keinem Richterspruch kommt – führt dem Antragsteller in entwürdigender Weise vor, dass es natürlich Jobs für ihn „gäbe”, die er halt nicht bekommen wird. Aber er sei halt dennoch ein Fall für das AMS und nicht die Pensionsversicherung.

Dieses Pingpong kann (und wird) alle sechs Monate wiederholt werden, wobei die bestellten Gutachter immense Summen kosten. Ein vollkommen unsinniges Procedere....ich könnte ein Buch darüber schreiben, jedermann/frau sollte sich einmal einen Tag als ZuhörerIn bei diesen „Verhandlungen” geben.

Wie es dennoch jahrzehntelang bei bestimmten Berufsgruppen zu vorzeitiger Alterspension für Hundertausende (Eisenbahn, Beamte, auch Banken und Versicherungen in der „Restrukturierungsphase”) kommen konnte, bleibt angesichts dieser gelebten Praxis ein Rätsel. Aber es gibt wohl in bestimmten Fällen „höhere Interessen” ...

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Nach Amputation nicht invalid im Sinne des ASVG?”.

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