Zwei Maßstäbe für diesen Weg

31.3.2011 – Der eine Maßstab muss sein, wie viele Fachgebiete man selbst oder mit Hilfe von Partnern oder Mitarbeitern im Unternehmen abdecken kann, sodass eine seröse Beratung möglich ist. Der Zeitaufwand für die Weiterbildung ist in manchen Sparten enorm.

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Daraus leitet sich der zweite Maßstab ab, wie viel Haftung bin ich bereit einzugehen. Denn eines ist ganz klar, im Haftungsfall kann sich der Makler nicht darauf ausreden, dass er nicht alles wissen konnte. Die Sachverständigen-Haftung schlägt hier erbarmungslos zu und nur dort, wo ich dem Kunden ausdrücklich und protokolliert zu verstehen gegeben habe, dass ich etwas nicht anbiete, kann ich mich von der Haftung befreien.

Matthias Lang

matthias.lang@lang-lang.com

zum Artikel: „Alles anbieten oder besser doch spezialisieren?”.

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