5.7.2010 – Diese Aktion ist vom praktischen Sinn her kritisch zu hinterfragen. Schon jetzt zeigt sich, dass das Produkt gravierende Leistungs- und wahrscheinlich auch Deckungsmängel aufweisen dürfte (man muss sich einmal die Bedingungen samt Klauseln und Kleingedrucktem näher ansehen). Es setzt also ohnedies zusätzlich den Bestand einer guten Familienunfallversicherung voraus. Wozu das Ganze dann, außer dass wieder einmal Zwangskosten auf die Familien zukommen?
Ing. Gerald H. Winterhalder
zum Artikel: „Ferienzeit ist Unfallzeit”.
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