Zwangskollektiv vs. freie Vertragswahl

28.3.2011 – Es ist bedauerlich, dass eine klare Sache zu einem derartigen Problem gemacht wird – als gäbe es keine richtigen! Private Krankenversicherer müssen Antragsfragen stellen, um das Kollektiv zu schützen. Und natürlich gibt es dabei unterschiedliche Kriterien – Gott sei Dank aus der Sicht des Maklers.

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Gesetzliche Krankenversicherungen haben eine Beitrittspflicht für alle – somit kann dieses System auch Vorerkrankungen einschließen. Wiewohl ja schon Ansätze in die Gegenrichtung erkennbar sind – siehe Ernährung, Alkohol, Rauchen –, weil es offensichtlich problematisch ist, wenn jedes individuelle Risiko (siehe auch gefährliche Unfallarten) sozialisiert wird.

Private Krankenversicherer werden einen einmal angenommenen Antrag praktisch nie mehr los – daher ist es Aufgabe des sorgsamen Beraters, die allenfalls unterschiedlichen Annahmekriterien zu kennen und allefalls mit Vorabprüfungen zu dokumentieren. Diesen Ratschlag vermisse ich leider beim unnötig aggressiven „Befund“ der AK.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Krankenversicherer „schlagen“ nach AK-Kritik zurück”.

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