Zurück an den Start

21.7.2011 – Bei vielen verfahrenen Situationen ist es notwendig, an den Ausgangspunkt zurückzukehren. Historisch ist die Rechtssituation nicht seit Jahren oder Jahrzehnten, sonden Jahrhunderten klar und wird – außer bei politisch-polemischen Geplänkeln – auch von keinem Vertreter ernsthaft bestritten. Da der Erfüllungsgehilfe der VU (Einzahl), dort der Bundesgenosse des Kunden.

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Nun hat es die vom Kollegen Hödl erwähnte „Ventillösung“ schon vor Jahrzehnten gegeben. Zur Einkommenssicherung der Agenten war schon in den Sechziger- und Siebzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts vorgesehen, dass fehlende Sparten des Stammhauses mit Zustimmung desselben mit einem weiteren Agenturverhältnis geschlossen werden können. Ich denke – einmal ganz privat –, dass sich über diesen vernüftigen und verständlichen Gedankengang des Herrn Hödl durchaus eine Lösung finden müsste.

Die Makler schätzen Angestellte wie Experten als wichtige Elemente der Branche und stoßen sich „bloß“ an den Ausformungen, die der steirische Obmann als Quasimakler bezeichnet hat. Genau das ist der Streitpunkt. „Mehrfach“-, in Wirklichkeit „x-fach“-Agenturen, die nicht nur konkurrenzierende Produkte anbieten, sondern ihre vergleichende Beratung offen präsentieren und bewerben.

Nachdem die erste Umsetzung der VVRL offenkundig nicht gelungen ist – unter anderem auch deswegen, weil sich die betroffenen Berufe nicht auf eine gemeinsame Lösung einigen konnten –, hat nun der VwGH die beeinspruchte Materie zum Start zurückgewiesen. Auch beim Tennis gibt es einen zweiten Aufschlag. Der sollte halt etwas vorsichtiger sein und gelingen.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „„Es geht nicht darum, Quasimakler zu sein“”.

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