Zurück an den Start!

27.6.2018 – Was waren das doch für glorreiche Zeiten, als bei uns noch der uralte Rechtsgrundsatz gegolten hat: Augen auf: Kauf ist Kauf!

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Strafrechtspflege und redliche Händler sorgten dafür, dass der Erfolg zwielichtiger und betrügerischer Geschäftspraktiken sich in engen Grenzen hielt, und Kunden (heute recht despektierlich „Endverbraucher” genannt) erhielten den besten Konsumentenschutz, den man sich denken kann: durch die von den Eltern vermittelte Mündigkeit und die selbsterworbene eigene Erfahrung.

Ganz einfach! Egal, was den hohen Abgeordneten alles dazu noch einfällt: Der Versuch, eine Verbesserung der Situation durch noch mehr örtliche, nationale und internationale Normen – die so ein „Endverbraucher” ohnehin nicht mehr kennen und verstehen kann – herbeizuführen, kann getrost als endgültig gescheitert angesehen werden.

Demokratisch gewählte Volksvertreter und Regierungsmitglieder haben die Schuldigkeit, Recht nicht zum Wohle von Bürokratien nach den Vorstellungen von Ideologen und Lobbyisten, sondern vorrangig zum Wohle des Volkes, das sie ja vertreten, zu gestalten.

Die nutzbringende Lösung für den Gesetzgeber zum Schutz aller Redlichen kann daher nur sein: Zurück an den Start, verfasse nicht wieder 4.000 Seiten Gesetzestext, sondern sorge verantwortungsvoll dafür, dass alles schön knapp, einfach und übersichtlich wird.

Christoph Ledel

bureau@ledel.at

zum Artikel: „Neues Rücktrittsrecht: SPÖ sieht Staatshaftung drohen”.

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