24.11.2021 – Bei solchen Fällen fragt man sich, ob die Versicherungswirtschaft den Ihr oft nachgesagten schlechten Ruf nicht dann doch manchmal zurecht hat.
Im Iran festgestelltes Fremdverschulden, für das betreffende Land gültiger Führerschein und die Generali beruft sich auf „österreichischen Führerschein”!
Um es in aktuellen Worten zu sagen! Das ist schon ein wenig Dings!
Gerald Layr
zum Artikel: „Kein österreichischer Führerschein: Unfallversicherer leistungsfrei?”.
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