Zur Sicherheit der gesetzlichen Pension ein Beispiel aus der Praxis

10.12.2013 – Die Sicherheit des Umlagesystems

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1998 wurde einem 47-jährigen Mann, der bis dahin 25 Beitragsjahre erworben hatte, gesagt, dass er sich damit schon 25 x 2%, also 50% seiner Bemessungsgrundlage an Pension erworben habe. Seine Bemessungsgrundlage wird einmal der Durchschnitt seiner besten 10 Jahre sein. Wenn er noch bis zum Jahr 2013 weiter arbeiten gehen würde, käme er insgesamt auf 40 Beitragsjahre und 40 x 2% als 80% seiner Bemessungsgrundlage (beste 10 Jahre = 3.300,-). Da er dann aber erst 62 Jahre alt ist, müsse er mit 3 x 2% Abschlag rechnen.

Der Mann stellte folgende Rechnung an: 80% von 3.300,- ist 2.640,- abzüglich 6% ergibt eine zu erwartende Pension von 2.482,-.

Als der Mann nun im Jahr 2013 tatsächlich mit 63 Jahren in Pension ging, hatte sich einiges verändert. Für seine 25 Beitragsjahre bis zum Jahr 1998 waren ihm nicht 2% pro Jahr, sondern nur 1,78% pro Jahr gutgeschrieben worden, also statt 50% nur 44,5%. Im Jahr 2013 hatte er dann nicht 40 x 2%, also 80%, sondern 40 x 1,78%, also 71,2%, oder minus 11% seiner Bemessungsgrundlage.

Seine Bemessungsgrundlage sind aber nicht mehr seine besten 10 Jahre, sondern seine besten 25 Jahre – und das war dann nur mehr ein Durchschnitt von 2.920,-. Die Abschläge betrugen auch nicht mehr 2% pro Jahr Frühpension sondern 4,2%, also statt 6% waren es nun 12,6%.

Die neue Rechnung: 71,2% von 2.920,- ist 2.079,- abzüglich 12,6% ergibt eine zu erwartende Pension von 1.817,- oder minus 27%. Doch zum Glück gibt es eine Parallelrechnung und einen Verlustdeckel von 7,25%, so dass der Verlust (2.302,- statt 2.484;-) verschmerzbar war.

Der Sohn dieses Mannes war im Jahr 1998 18 Jahre alt und begann gerade sein Studium. Seit Februar 2005 ist er berufstätig und hat bei einem Vortrag erfahren, dass es für ihn später einmal keine Parallelrechnung und keinen Verlustdeckel mehr gibt und er daher bei gleichem Versicherungsverlauf einmal mindestens jene 27% Minus realisieren wird.

Gleichzeitig las er eine Mitteilung des Pensionistenverbandes, in der Folgendes zu lesen war: Die private kapitalgedeckte Altersvorsorge ist keine Alternative zur gesetzlichen Pensionsversicherung. Das gesetzliche Pensionssystem hat sich in der Vergangenheit bewährt und hat bereits erhebliche Anpassungen verkraftet. Es ist immuner gegen wirtschaftliche und demographische Schwankungen als Systeme, die sich ausschließlich oder schwergewichtig auf eine kapitalgedeckte Altersvorsorge stützen.

Jetzt fragt er sich, warum er dann später einmal um 27% weniger an Rente bekommen wird als sein Vater und ob er bei einer anderen Sparform den gleichen Verlust hätte.

Peter Manhart

peter.manhart@chello.at

zum Artikel: „Pensionistenverband reitet gegen private Altersvorsorge”.

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