Zur OGH-Entscheidung 7Ob84/16b

23.1.2019 – Sehr geehrter Herr Eisner!

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Ich empfehle Ihnen die Durchsicht der OGH – Entscheidung 7Ob 84/16b. Es könnte sein, dass Sie Ihre Meinung über die Rechtmäßigkeit einer Schadensfallkündigung in der Rechtschutzversicherung revidieren.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Tuma

helmut.tuma@efm.at

zum Leserbrief: „Versicherung kündigt zu Recht”.

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