23.1.2019 – Sehr geehrter Herr Eisner!
Ich empfehle Ihnen die Durchsicht der OGH – Entscheidung 7Ob 84/16b. Es könnte sein, dass Sie Ihre Meinung über die Rechtmäßigkeit einer Schadensfallkündigung in der Rechtschutzversicherung revidieren.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Tuma
zum Leserbrief: „Versicherung kündigt zu Recht”.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.