Zum Schaden des Maklers und des Kunden

26.4.2011 – Eine vernünftige Beratung im Bereich Lebensversicherung ist ohne fondsgebundene Lebensversicherungen und staatlich geförderter Zukunftsvorsorge schlichtweg nicht möglich und nicht nur zum Schaden des Maklers, sondern auch zum Schaden des Kunden! Sollte der Fachverband der Versicherungsmakler tatsächlich darauf hinarbeiten, die Beratung hinsichtlich dieser Produkte aus dem Umfang der Gewerbeberechtigung hinauszustreichen, dann kann die Anwort bei der nächsten Kammerwahl nur darin bestehen, die entsprechenden Gruppierungen und Funktionäre aus den eigenen Wahlüberlegungen herauszustreichen.

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Gerald Layr

gerald.layr@maklerteam.at

zum Artikel: „Warum eine Gewerbeabgrenzung Sinn macht”.

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