Zum Ärgern

29.5.2010 – Da sich die Ärztekammer bis jetzt in jeder Hinsicht als absolut unwillig gezeigt hat zu sparen – siehe zum Beispiel Impfaktionen (die Apotheken z.B. verzichteten auf einen Teil ihrer Spanne, die Ärzte verzichteten auf keinen Cent ihrer Impfgebühr) – drängt sich der Gedanke auf, dass, wenn man schon nicht über den Verhandlungsweg eine deutliche Erhöhung der Honorare erreichen kann, man einfach den Vertrag mit der Krankenkasse kündigt. In der „Vertragsfreien Zeit" kann man ja verlangen was man will, es werden nur Mindesthonorarsätze vorgeschrieben.

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Ich sehe die ganze Aktion als Probelauf, um zu sehen was passiert, und danach wird auch der Vertrag mit den anderen Versicherungen gekündigt. Für die Ärzte würde das den Eintritt ins Schlaraffenland bedeuten – Honorarerhöhungen wie es gefällt. Der Versicherte bekommt als Almosen die von der Versicherung festgelegte, immer niedriger werdende (es gibt ja keine Verhandlungspartner mehr) Tarifvergütung.

Gleicher Versichungsbeitrag,niedrige Vergütung, hohe Ärzthonorare – Amerika läßt grüßen.

Desweiteren wäre es interessant, ob eine Kürzung der SV-Beiträge seitens des Versicherten möglich ist, da ja von seiten der Versicherung ein Vertragsbruch stattgefunden hat. Es werden ja nur bis zu 80 Prozent der Honorare vergütet. Vertragsbestandteil war bis jetzt 80 Prozent Vergütung, 20 Prozent Selbstbehalt. Durch die 20-prozentige Erhöhung der Arzthonorare ist der Selbstbehalt deutlich höher geworden.

Vielleicht ist ja sogar eine Kündigung der Versicherung möglich (haha). Anscheinend bleibt der Versicherte, der nur Pflichten und keine Rechte hat, auf der Strecke.

Werner Reitbauer

reitbauer.werner@aon.at

zum Artikel: „Was tun Selbständige, die jetzt krank werden?”.

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