Zuerst anschauen, dann reden

10.2.2011 – Es ist schade, wenn ein Kollege solche Aussagen tätigt, der den Kooperationsvertrag nicht gelesen hat und daher nicht kennt. Erstens ist dieser Vertrag von einem Notar erstellt (den gesetzlichen Auftrag eines Notars wird wohl jeder kennen: Er ist beiden Vertragspartnern verpflichtet!) und wird auch bei diesem unterzeichnet, der die Rechte des Kooperationspartner sehr genau fixiert: Kundenstockschutz und Übertrag bei Beendigung bzw. bei Konkurs MBP ist garantiert, wobei ich den Kollegen beruhigen kann: Das finanzielle Standbein der M.B.P. Versicherungsmakler GmbH ist hervorragend und benötigt seitens der Versicherungswirtschaft keine Provisionsvorschüsse und andere Zuwendung damit dieses Konzept funktioniert, daher ist auch eine vollkommene Unabhängigkeit garantiert – daher: Ansehen vor Reden/Schreiben!

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Gerhard Pesendorfer

g.pesendorfer@mbp.at

zum Leserbrief: „Vorsicht”.

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