5.11.2010 – Wenn jemand eine 2. Zwangspensionsversicherung eingeht, soll er sich nachher nicht beschweren. Bei der vergleichbaren Sozialversicherungspension ist eine Kapitalisierung auch nicht möglich. Die Frage scheint mir eher: Ist der Versicherungsnehmer darüber beim Abschluss aufgeklärt worden? Nach meinen umfangreichen Erfahrungen mit Beschwerden ist das gerade im Bankenvertrieb nicht der Fall. Der Bankenvertrieb hat aber den Löwenanteil an diesem Produkt.
Prok. Gerhard Plischek
zum Artikel: „Zukunftsvorsorge: „Der Rollbalken ist unten“”.
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