Zu viel Spielraum für künftige Klagen

6.2.2015 – Die Situation in Supermärkten etc. ist unbefriedigend, weil offenbar keine klaren Richtlinien bei der Durchführung von Warentransporten herangezogen werden können, ganz anders als im Gewerbebereich, wo schon optisch auf das Vorhandensein fahrender Warentransporteinrichtungen hingewiesen wird.

WERBUNG

Der OGH hat in bewährter Manier das Problem auch nicht gelöst. Die behauptete Teilschuld beider Teile lässt viel zu viel Spielraum für künftige Klagen zu.

Wenn schon das Herumrangieren mit hand- oder motorbetriebenen Ladegeräten unvermeidlich und nicht in Ruhezeiten möglich ist, wäre es sinnvoll, die engen Gänge halt mit einer zweiten Mitarbeiterin abzusichern oder kurz zu sperren.

Was sich die Kunden mit den Einkaufswagen gegenseitig antun, bleibt ein Graubereich, anders als am Parkplatz, wo herrenlose Einkaufswaren öfters gegen Autos krachen.

Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „OGH zu „Tempolimit“ und Mindestabstand im Supermarkt”.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

weitere Leserbriefe