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Zu kurz gedacht

18.12.2009 – Bevor sich allzu viele klammheimlich darüber freuen, dass dem AWD eins ausgewischt wurde, gebe ich zu bedenken: Die Dokumentation der Verkaufsgespräche ist allen Beratern auferlegt. Es ist die einzige Möglichkeit, den ordnungsgemäßen Verlauf eines Verkaufsgespräches – Versicherung oder Veranlagung – zu dokumentieren. Hier geht es prinzipiell um den Versuch, diese Dokumentation generell als ungültig hinzustellen, weil die Berater dann völlig hilflos dastehen und Kunden behaupten können, was sie wollen.

Es kann ja nicht sein, dass Konsumenten die kompliziertesten Verträge (Auto, Handy, etc.) begreifen und unterschreiben, bloß bei den Gesprächsnotizen – egal von welchem Finanzdienstleister – gilt das nicht. Und es kann nicht sein, dass Unterschriften nur gelten, wenn sie dem Konsumenten Vorteile bringen. So gut es ist, wenn der VKI gegen unseriöse Berater vorgeht, hier wird ein Instrument mit dem Ziel zerstört, dem Berater jede Beweismöglichkeit im Streitfall zu nehmen. Wer sich darüber freut, denkt zu kurz.

Wolfgang Wallner

wwallner@chello.at

zum Artikel: „„Gesprächsnotizen”: Unerfreuliches Urteil für AWD”.

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