Zu Hause auch kein roter Teppich bis in die Küche

16.3.2015 – Wieder ein typischer Fall: nach dem Motto, es muss jemand Fremder schuld sein, das werden wir ja sehen. Man muss wohl annehmen, dass ein Berufschauffeur in der Lage ist, festzustellen, ob eine Fläche, die offensichtlich schon Stunden nicht gereinigt oder gestreut wurde, mit erhöhter Vorsicht zu begehen ist oder eben nicht. Damit sollte die Frage, noch dazu im Wissen, wie die zeitlichen Abläufe der Reinigung beschaffen sind, klar umgrenzt sein. Man wird zu Hause auch keinen roten Teppich bis in die Küche vorfinden ...

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Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Auf Eisfläche ausgerutscht: Haftet jemand, und wenn ja, wer?”.

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