Wunschvorstellung

22.3.2010 – Da schützt der Staat nicht, vielmehr gehe ich von einer klar erkennbaren Wunschvorstellung aus. Es ist hinlänglich bekannt dass derartige Schadensfälle versicherbar sind, nicht jedoch mit der KFZ-Haftpflichtpflichtversicherung. Die hat andere Aufgaben zu erfüllen, vorrangig die Befriedigung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Schäden Dritter. Das Argument "Unklare (Vertrags) Formulierungen" sehe ich als letzten Versuch Schadenersatz zu sehen.

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Oswald Szabo

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zum Artikel: „Wie das Gesetz Versicherungen schützt”.

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