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Wucherzinsen

11.2.2010 –

Bei allem Ärger über die hin und wieder auftretenden Kundendiskussionen über die Zahlscheingebühr, erscheint mir das als entbehrliches Thema aus Maklersicht. Dem Maklergesetz und der Gewerbeordnung entnehme ich keine diesbezüglichen Pflichten. Klar ist, dass anfallende Kosten irgendwie verrechnet werden – entweder jenen, die sie verursachen, oder sie werden auf alle aufgeteilt. Da sollten wir uns keine falschen Vorstellungen machen. Unterjährigkeitszuschläge treffen ja auch nur die, die unterjährig zahlen.

Befremdlich finde ich aber, dass es seitens des VKI und anderer Beschwerdeführer keinerlei Diskussion über den Zuschlag bei der Motorbezogenen Versicherungssteuer gibt. Hierbei nutzt die Republik die billige bis kostenlose Einhebung durch die Versicherungswirtschaft. Zuschlag bei monatlicher Zahlungsweise: zehn Prozent! Zinseszinslich – man zahlt nach dem arithmetischen Mittel ja nur rund ein halbes Jahr zu spät – casht die Republik sogar fast das Doppelte. Wie das wohl in anderen Fällen heißen würde? Erstens ist dieser Zuschlag wirtschaftlich nicht zu begründen, sondern würde bei einem Kreditvermittler als Wucherei verfolgt, zweitens trifft er – weil Pflichtversicherung – jeden Kfz-Kunden, egal ob er mit Zahlschein oder Abbucher unterjährig zahlt. Wohlgemerkt – selbstverständlich will kein Makler, dass sein Kunde zu Unrecht mit Kosten belastet wird. Aber neben den (ungeklärten?) rechtlichen sind auch wirtschaftliche Überlegungen zu beachten. Zumindest im plutokratischen Wirtschaftssystem.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Konflikt um Zahlscheine”.

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