6.10.2011 – Dieses Urteil bestätigt nur meine bisherige Meinung, wonach wir uns unsere diversen Erst-, Folge- und sonstigen Beratungsprotokolle im Falle einer Klage sonstwo hinstecken können. Der Kunde wird von den Richtern anscheinend immer mehr als „armes Hascherl“ gesehen, das von den ach so bösen Vermittlern ständig über den Tisch gezogen wird.
Conclusio: Verzichten wir ab sofort auf die aufwendigen Protokolle, weil ’s eh nix birngt. Durch das Eindämmen der Papierflut wäre wenigstens der Umwelt geholfen und wir ersparen uns viiiiiel Arbeitszeit.
Hansjörg Matzer
zum Artikel: „Die Unbeschlagenheit von Kunden und ihre Folgen für Berater”.
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