Wortungetüme

8.4.2016 – Wortungetüme (Akronyme) wie „Packaged Retail and insurance-based investment products (Priips)” oder „Key Information Document (KID)” des Entwurfs „Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte” sind für mich Musterbeispiele der überzogenen Regelungswut der EU. Ein KID soll zwar auf drei Seiten (A4) beschränkt bleiben, kann aber mit „Optionen“ auf bis zu 50 Seiten anwachsen … Übrigens, die – mitunter wesentlich kürzeren – Bedingungen liest jetzt schon niemand!

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Friedrich-Karl Ludwig MAS

ludwig@ludwig-lup.com

zum Artikel: „So sollen die neuen „Basis-Informationsblätter“ aussehen”.

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