Wo man sparen könnte ...

9.6.2010 – Wenn die Assekurenz meint, sich hier extra bedienen zu müssen, kann man dem Konsumenten nur raten, dem Gerichtsentscheid eher Folge zu leisten als irregeleiteten Managertypen. Wenn die Kosten so eine große Rolle spielen, könnte man ja beim unverlangtem Werbematerial sparen.

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Eine monatliche Zählung allerdings ist wirklich nur per Einzug oder Dauerauftrag akzeptabel. Im Übrigen wäre es ja auch gleich sinnvoll, sich den so genannten UZ, den Zuschlag für unterjährige Zahlung, in Zeiten niedriger Zinsen näher anzusehen.

Ing. Gerald H. Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Gebühr bei Erlagscheinzahlung unzulässig”.

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