Wo ist der Mehraufwand?

1.2.2011 – Für mich immer wieder faszinierend, wie die diversen Argumentationen bezüglich der Gebühren von den VUs dargestellt werden. Was mir dabei zum Beispiel noch keiner erklären konnte, ist, warum bei E-Banking Zahlscheingebühren verrechnet werden?! In den Anträgen der Versicherer habe ich bis dato noch nirgends die Möglichkeit für die Auswahl „Zahlweise: E-Banking“ gefunden.

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Ebenfalls schwer verständlich ist, dass der Zahlungsempfänger eine Gebühr verrechnet?! Man gibt einen Zahlschein am Automaten ein, dieser scannt ein, führt die Buchung elektronisch von meinem Konto zum angegebenen Konto durch mit entsprechendem Verwendunsgzweck, und bei der empfangenden Bank wird es dem Konto zur jeweiligen Verwendung zugewiesen. Wo nun dabei der Mehraufwand für den Empfänger entsteht, konnte ich leider noch nicht nachvollziehen oder muss dabei ein Mitarbeiter händisch jeden Zahlschein dem entsprechenden Vertrag zuordnen?!

Raimund Andexlinger

soul6@tmo.at

zum Artikel: „Zahlscheingebühr bei Versicherung nicht erlaubt”.

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